20. September – Tag der Kinderrechte
Kinderrechte ins Grundgesetz – wir setzen uns dafür ein
Das „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“, kurz: UN-Kinderrechtekonvention wurde 1990 durch die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet. 1992 stimmten Bundestag und Bundesrat per Gesetz zu. Das Ziel, die Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen und damit klarzustellen, „dass die Interessen von Kindern bei allem staatlichen Handeln ganz besonders zu beachten sind“[1], scheiterte im Juni 2021, da der Entwurf nach den Beratungen im Bundestag und Bundesrat nicht die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit erreichte und damit abgelehnt wurde. Die Evangelische Schulstiftung setzt sich mit anderen evangelischen Verbänden in der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Familienfragen (eaf) dafür ein, dass dieses Ziel weiterverfolgt wird.
Was hat die Kinderrechtekonvention mit dem Alltag von Kindern zu tun?
"Was esse ich wann?" "Darf ich meine Meinung sagen?" "Dürfen mir meine Eltern soziale Medien verbieten?"
Ganz praktische Fragen, die bei genauerem Hinsehen ziemlich grundsätzliche Auswirkungen für das eigene Leben haben:
Kinder, die ohne Frühstück in den Schultag starten, die nur trinken dürfen, wenn die Pause das erlaubt, können sich vielleicht nicht gut aufs Lernen konzentrieren.
Kinder, deren Meinung gehört wird, können erleben, dass sie selbstwirksam sind. Sie gewinnen damit an Zuversicht, Herausforderungen meistern zu können und auch schwierige Anforderungen bewältigen zu können.
Wenn Eltern und Pädagog*innen sich nicht mit den Kindern über die Nutzung und die Gefahren von Social Media auseinandersetzen kann das für die Kinder sehr schädlich sein. Ein generelles Verbot hingegen beschränkt die Rechte auf Informationsfreiheit.
Nur wer seine Rechte kennt, kann diese einfordern!
Die Kinderrechtekonvention ist ein Menschenrechtsvertrag, der Wirkung für staatliches Handeln haben muss. Damit sie wirksam werden kann, müssen Kinder und Jugendliche ihre Rechte kennen. Nur wer seine Rechte kennt, kann diese einfordern! Aber auch die Menschen, die für Kinder und Jugendliche verantwortlich sind, für sie sorgen oder mit ihnen arbeiten, müssen die Kinderrechte kennen und sie mit ihrem Handeln lebendig werden lassen.
Die Kinderrechtekonvention kennt Schutzrechte, Förderungsrechte und Beteiligungsrechte. Auf den ersten Blick scheinen viele Rechte in unserem deutschen Rechtssystem und in der Lebensrealität von Kindern gut umgesetzt zu sein. Der Blick hinter die Kulissen zeigt aber auch bei uns viele Aspekte, die sehr verbesserungswürdig sind: Neben materiellem Überfluss gibt es viele Kinder, denen es aufgrund der finanziellen Situation der Eltern an grundlegend Notwendigem fehlt. Nach wie vor ist jedes 5. Kind in Deutschland von Armut, daraus resultierenden schlechteren Bildungschancen betroffen! Kinder sind von Missbrauch in einem unerträglichen Maß von (sexuellem) Missbrauch betroffen.
Kinderrechte – vom Anspruch zur Wirklichkeit
Beim Lesen der Kinderrechte kann man ja den Eindruck haben, dass es in Deutschland ja eigentlich schon ganz gut passt. Aber sobald man etwas an der Oberfläche kratzt, wird dann eben doch deutlich, dass an vielen Stellen "Luft nach oben" ist.
Und: Veränderungen persönlicher Haltungen und gesellschaftlicher Sichtweisen brauchen manchmal ganz schön lang. Aber dann können sie sich - oft ja mit Verzögerung - auch in gesetzlichen Regelungen niederschlagen. Die körperlicher Züchtigung von Kindern ist beispielsweise (erst!) seit November 2000 gesetzlich verboten!
Das macht deutlich, dass es lohnend ist, die Praxis, auch an unseren Evangelischen Schulen mit Blick die Kinderrechte genau anzusehen und kleinteilig zu überprüfen: Was ist richtig und passend? Was schadet? Was ist veränderungswürdig? Damit sich hier das Gute entfalten kann.
[1] Franziska Giffey in: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/93140/78b9572c1bffdda3345d8d393acbbfe8/uebereinkommen-ueber-die-rechte-des-kindes-data.pdf. Aufgerufen am 17.09.2021
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